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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Karriereseite des LVR mit ihren Unterkapiteln.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Karriereseite des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Der LVR hat sich bei der Erstellung der Webseite an den Anforderungen orientiert, kann eine umfassende Barrierefreiheit aber nicht garantieren. Es wurde daher ein repräsentativer BITV / EN 301 549-Test bei der D.I.A.S. GmbH beauftragt, welcher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht durchgeführt werden konnte. Diese Erklärung wird daher fortlaufend ergänzt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.06.2023 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Kontaktieren Sie uns über eRecruiting.MUZ@lvr.de um eventuelle weitere auftretende Barrieren zu melden.
Der LVR wird die Meldungen sichten und wenn möglich beheben oder hier auflisten.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: 
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Quellen

  1. Durchführungsbeschluss der EU 2018/1523
  2. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
  3. Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW)
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